"die ich (mit oder ohne kleinem Waffenschein) bei Veranstaltungen führen darf?"
Die rechtliche Situation ist wie folgt: Ein Pfefferspray unterliegt dann, wenn es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, nicht dem Waffengesetz (im Folgendem mit WaffG abgekürzt.) Daraus folgt, dass ein Pfefferspray grundsätzlich keinem Führverbot unterliegt. Dazu genügt ein kleiner Blick auf das Spray: Wenn dort ein BKA Prüfzeichen vorhanden ist, unterliegt es dem WaffG, wenn explizit der Hinweis aufgedruckt ist, dass es sich um ein Tierabwehrspray handelt, nicht.
Aber keine Regel ohne Ausnahme. Neben der waffenrechtlichen Einordnung gibt es aber auch andere Rechtsvorschriften, die das Führen von Reizstoffsprühgeräten oder Peffersprays auf Veranstaltungen regeln. Dazu gehört zum einen das Versammlungsgesetz. Im dortigen §2 ist das mitführen von "gefährlichen Gegenständen" auf Versammlungen der dem Weg dorthin untersagt. Zitat: "Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. 2Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen."
Und ein Pfefferspray wird regelmäßig als gefährlicher Gegenstand eingestuft.
Meine Empfehlung: Ich würde auf einer öffentlichen Veranstaltung oder Versammlung kein Pfefferspray mitnehmen.